Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Grundsätze
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen
und Lieferungen durch Landschaftsgärtner. Die Ausführung der
landschaftsgärtnerischen Arbeiten erfolgt nach fachlichen Grundsätzen,
wie sie insbesondere in den technischen Vorschriften für landschaftsgärtnerische
Arbeiten in Teil C der Verbindungsordnung für Bauleistungen (VOB),
DIN 18320 und im Bauleistungsbuch festgelegt sind. Angebote sind freibleibend.
2. Abnahme
Eine Abnahmebesichtigung erfolgt innerhalb von 12 Werktagen nach der
Fertigstellung der Arbeit gemeinsam durch beide Vertragsteile. Der
Auftraggeber kann auf die Abnahmebesichtigung verzichten. Als Verzicht
gilt es auch, wenn der Auftraggeber die Besichtigung nicht innerhalb
von 12 Werktagen nach erfolgter Fertigstellung der Arbeit verlangt.
3. Mängelrügen und Verjährung
Erfolgt eine Abnahmebesichtigung, so sind Mängelrügen unmittelbar
schriftlich zu erklären. Erfolgt keine Abnahmebesichtigung, so gilt
die Leistung oder Lieferung als angenommen, wenn der Auftraggeber die
Abnahme erklärt oder der Auftraggeber nicht innerhalb von 12 Werktagen
nach Fertigstellung der Arbeit die Mängel schriftlich rügt.
Zeigt sich später ein Mangel, der bei Abnahme nicht erkennbar war,
so ist er unverzüglich anzuzeigen. Wenn der Auftraggeber eine örtliche
Bauleitung oder eine sonstige fachmännische Aufsicht bestellt hat,
sind Mängelrügen unverzüglich nach der Erkennbarkeit dieses
Mangels vorzubringen. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche
beträgt ein Jahr nach Abnahme.
4. Gewährleistung
Der Auftragnehmer leistet Gewähr dafür, dass die gelieferten
Materialien keine für ihn erkennbaren Mängel haben. Dies gilt
insbesondere bei Leistungen von Natursteinen und Kunststeinen, deren
Eigenarten der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.
Pflanzen werde in verkehrsüblicher Qualität geliefert. Mängel,
die für den Auftragnehmer nicht erkennbar sind, hat er nicht zu
vertreten. Für Materialen und Pflanzen, die von dem Auftraggeber
selbst geliefert werden, besteht keine Haftung, auch nicht wegen mangelnder
Qualität der Materialien oder wegen Nichtanwachsens der Pflanzen.
Wenn der Auftragnehmer Pflanzen oder Saatgut geliefert hat, so hat er
Mängel, die darin bestehen, dass Pflanzen nach anwachsen, Saatgut
nicht aufgeht oder Pflanzen kümmern, nur dann während der Pflegezeit
auf seine Kosten zu beseitigen, wenn ihm die Pflege der landschaftsgärtnerischen
Arbeiten für mindestens 1 Jahr seit ihrer Abnahme übertragen
ist. Von dieser Verpflichtung ist er befreit, wenn das Nichtanwachsen,
Nichtaufgehen oder Kümmern durch höhere Gewalt verursacht ist.
Die Kosten für die Jahrespflege sind unter Festlegung der Leistung
besonders zu vereinbaren. Für Setzungsschäden, die an Arbeiten
auf aufgefülltem Gelände entstehen, wird keine Gewähr
geleistet. Für Schäden oder Verzögerungen, die durch höhere
Gewalt oder dritte entstehen, entfällt jegliche Gewährleistung,
auch während der Ausführung der Arbeiten.
Für Schäden, die durch die Verunkrautung des Bodens entstehen,
wird keine Gewähr geleistet. Die Verpflichtung des Auftragnehmers,
nach Maßgabe des erteilten Auftrages das Unkraut zu bekämpfen,
wird dadurch nicht berührt. Treten Mängel auf, die der Auftragnehmer
zu vertreten hat, so kann der Auftraggeber deren Beseitigung verlangen,
jedoch nur, wenn die Beseitigung keinen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert. Würde die Mängelbeseitigung einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordern, so kann der Auftraggeber verlangen, dass die Vergütung
in angemessener Höhe herabgesetzt wird. Darüber hinausgehende
Ansprüche, insbesondere solche auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen.
Mängel, die der Auftraggeber geltend macht, berechtigen ihn nicht,
die Bezahlung ganz oder teilweise zu verweigern.
5. Rechnungsstellung und Zahlung
Durch die vereinbarten Preise werden alle Lieferungen und Leistungen
abgegolten, die nach der gewerblichen Verkehrssitte, wie sie insbesondere
in der Beschreibung der Leistungen des VOB, Teil C, festgelegt sind,
zur Leistung gehören. Darüber hinausgehende Leistungen werden
auf der Grundlage der aufgewendeten Arbeitszeit und der gemachten Lieferungen
nach den üblichen Verrechnungssätzen berechnet. Erhöhen
sich nach Vertragsabschluß die Preise für vereinbarte Lieferungen
oder Tariflöhne oder die ortsüblichen Effektivlöhne,
so werden der Abrechnung – auch bei einer vereinbarten Pauschalvergütung
und bei Akkordpreisen – die erhöhten Preise und Löhne
zugrunde gelegt. Abschlagszahlungen auf Grund erfüllter Leistungen
oder Lieferungen und prüfungsfähiger Zwischenabrechnungen
sind binnen 6 Werktagen zu 90% der nachgewiesenen Lieferung und Leistung
zu erbringen. Die Schlusszahlung ist alsbald nach Prüfung und
Feststellung der vom Auftragnehmer vorgelegten Schlussrechnung zu leisten,
spätestens innerhalb von einem Monat nach Zugang der Rechnung;
das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber Mängel der Lieferung
oder Leistung geltend macht. Skontoabzüge sind, soweit sie nicht
ausdrücklich vereinbart werden, unzulässig.
6. Eigentumsvorbehalt
Bis zur völligen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben sämtliche
Lieferungen – Materialien und Pflanzen – Eigentum des Auftragnehmers.
Materialien und Pflanzen, die mit dem Grund und Boden fest verbunden
sind, darf der Auftragnehmer entfernen und zum Zeitwert unter Anrechnungen
auf die vom Auftraggeber geschuldeten Beträge zurücknehmen,
wenn der Auftraggeber den Rechnungsbetrag trotz Fälligkeit und Androhung
der Wegnahme nicht bezahlt.
7. Planungsarbeiten und dgl.
Entwurfs- und Planungsarbeiten, Gutachten, Berechnungen u. dgl. werden
nach der Gebührenordnung für Gartenarchitekten berechnet.
Bei Ausarbeitung von Leistungsverzeichnissen wird bei Nichtzustandekommen
des Auftrages 1% der Angebotssumme in Rechnung gestellt.
8. Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Teile ist das für den Betriebssitz
des Auftragsnehmers zuständige Amts- oder Landgericht.
9. Lieferung von
Brennstoffen
Für die Lieferung von Brennstoffen gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbdingungen.
10. Salvatorische Klausel
Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen
dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
[AGB als pdf zum Download]
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